Mitgliedschaft Kündigung

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Das Kuppelsteinbad lebt von seinen Mitgliedern. Nur gemeinsam können wir unser Bad erhalten und betreiben. Magst Du es Dir nicht nochmal überlegen?

Kontaktiere uns bei Fragen auch gern per Email über mitglieder(at)kuppelsteinbad.de oder über Social Media bei Instagram oder Facebook.

Bitte beachte, dass wir für die Bearbeitung Deiner Daten die Zustimmung gem. DSGVO benötigen. Wenn Du hier nicht zustimmen möchtest, kannst Du auch eine Email an mitglieder(at)Kuppelsteinbad.de senden, oder uns ein Kündigungsschreiben an unsere Postadresse (Schwimmbadverein Kuppelsteinbad e.V., Selbacher Straße 1, 76571 Gaggenau zukommen lassen (nutze dafür gerne auch unser Formular)

Dein Kuppelsteinbad-Team

Mitglieder Daten

Mit diesem Formular kündigen Sie die Mitgliedschaft beim Schwimmbadverein Kuppelsteinbad e.V. Die Kündigung zum 31.12. erfolgt mit einer Kündigungsfrist bis zum 31.10. für das aktuelle Jahr. Später eingehende Kündigungen werden dann für das darauffolgende Jahr berücksichtigt. Die Kündigung ist erst nach einer Bestätigung durch den Verein wirksam.
Bitte geben Sie hier Ihre Mitgliedernummer an (sofern bekannt)
Gewählter Wert: 1
Bitte wählen Sie hier die Anzahl der Mitglieder aus, so dass sie weitere Namensfelder erhalten.

Adressdaten

Adresse

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Informationen – Einwilligungen

Preis: 5,00 €
*Die Rückgabe von Pfand gilt nur für Mitgliedschaften, die vor dem 01.01.2024 abgeschlossen wurden (Ab 2024 entfällt die Pfandregelung). Wird nach Kündigung und Chiprückgabe zurückbezahlt. Preis gilt pro Chip, d.h. bei 4 Familienmitgliedern = 20.- € Die Chips können im Schwimmbad abgegeben oder an unsere Postadresse Schwimmbadverein Kuppelsteinbad e.V., Selbacher Straße 1, 76571 Gaggenau zurückgeschickt werden. Die Rückerstattung der Pfandgebühr erfolgt erst nach Rückgabe der Chips per Überweisung. Keine Barauszahlung.
Bei Kündigung eines Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Bei Kündigungen von Mitgliedschaften für Minderjährige ist eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig
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